Das System der Wirtschaftsrechtspflege einschließt acht wirtschaftliche Gerichte – nach einem auf jedes der Gebiete und die Stadt Minsk, sowie das Oberste Wirtschaftsgericht auf. Dank solchem kleinen System der Wirtschaftsrechtspflege wird die einheitliche Gerichtspraxis unterstützt. Die Frage besteht nur in ihrem Wissen.
Nichtsdestoweniger, die Interessen des Unternehmens vorzustellen muss der Jurist, der sich auf den Fragen des Wirtschaftlsrechtes spezialisiert, da es die starke Besonderheit hat. Seit April 2012 duerfen nur die Anwälte oder die Arbeiter der gegebenen Unternehmen die Interessen der Unternehmen in den wirtschaftlichen Gerichten zu vorstellen. Bei den privaten Juristen solchen Rechtes gibt es nicht.
Die Klage ins wirtschaftliche Gericht oder die Einwände auf die Klage muss man nur nach der sorgfältigen Analyse der Gerichtsentscheidungen auf ähnlichen Sachen vorbereiten.
Wladimir A. Abramowitsch, Rechtsanwalt, Doktor des Rechtes
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